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ESG-Reporting für Schweizer Firmen: Was ab 2024 gilt
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ESG-Reporting für Schweizer Firmen: Was ab 2024 gilt

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Ab 2024 müssen grosse Schweizer Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten. Erfahren Sie, wie Sie die neuen Pflichten umsetzen und welche Risiken drohen.

Ab 2024 müssen grosse Schweizer Unternehmen erstmals nach dem neuen Aktienrecht über ihre Nachhaltigkeitsleistung (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, kurz ESG) berichten. Für Geschäftsführer, Verwaltungsräte und CFOs heisst das: Jetzt handeln, sonst droht der Anschluss an regulatorische und marktseitige Anforderungen verloren zu gehen. Die ESG-Berichterstattung Schweiz 2024 wird für rund 300 Firmen zur Pflicht – und viele weitere werden freiwillig folgen, um bei Investoren, Kunden und Talenten zu bestehen.

1. Neue Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2024

Das revidierte Aktienrecht verpflichtet Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 zur Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange. Betroffen sind Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie einer Bilanzsumme von über 20 Millionen CHF oder einem Umsatz von über 40 Millionen CHF. Rund 300 Gesellschaften fallen unter diese Regelung – darunter Swiss Re, UBS und Geberit.

Die Berichterstattung muss entweder nach Swiss GAAP FER oder einem internationalen Standard wie der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Sustainability Accounting Standards Board (SASB) erfolgen. Viele Unternehmen orientieren sich zudem an der EU-Taxonomie, obwohl diese für Schweizer Firmen nicht direkt verbindlich ist. Der Grund: Internationale Investoren fordern zunehmend taxonomiekonforme Daten. Wer seine Berichterstattung jetzt aufbaut, sollte daher die EU-Entwicklungen im Auge behalten, auch wenn die Schweiz einen eigenen Weg geht.

2. Schweizer Sonderweg: Was unterscheidet uns von der EU?

Die Schweiz setzt eigene Akzente. Anders als die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die eine sehr detaillierte Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten vorgibt, verlangt das Schweizer Aktienrecht eine «standesgemässe» Berichterstattung ohne konkrete Klassifikation. Ein zentraler Unterschied: Die Vergütungsberichterstattung ist im Obligationenrecht deutlich umfangreicher geregelt. Verwaltungsräte müssen die Vergütung des CEO und der Geschäftsleitung nicht nur offenlegen, sondern auch in Bezug zu ESG-Zielen setzen.

Ein Vorzeigebeispiel ist die Swiss Re. Der Rückversicherer veröffentlicht bereits seit 2010 einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht nach GRI und ergänzt diesen mit klimabezogenen Kennzahlen gemäss der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Swiss Re zeigt, wie ein Unternehmen den Schweizer Sonderweg mit internationalen Standards kombinieren kann – ohne die EU-Taxonomie eins zu eins zu übernehmen. Für Schweizer Firmen bedeutet das: Sie können flexibler berichten, müssen aber glaubwürdige und vergleichbare Daten liefern.

3. Schritt für Schritt: So gelingt die Umsetzung

ESG implementation steps Switzerland

Die Umsetzung der neuen Pflichten erfordert systematisches Vorgehen. Wir empfehlen diese drei konkreten Schritte:

  • Gap-Analyse: Vergleichen Sie Ihre bestehende Berichterstattung mit den neuen Anforderungen. Die Swiss GAAP FER-Checkliste auf der Website des Verbands gibt eine hervorragende Orientierung. Prüfen Sie, welche ESG-Themen Sie bereits abdecken und wo Lücken klaffen. Beispiel: Viele KMU berichten über CO2-Emissionen, vernachlässigen aber soziale Aspekte wie Lieferkettenstandards.
  • Wesentlichkeitsanalyse: Nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit müssen Sie bewerten, welche ESG-Themen sowohl die Unternehmensentwicklung beeinflussen als auch von der Gesellschaft als relevant erachtet werden. Ein gutes Beispiel ist Nestlé, das Wassermanagement und Verpackung als besonders wesentlich identifiziert hat. Nutzen Sie Stakeholder-Befragungen und Branchenvergleiche, um Ihre Prioritäten zu setzen.
  • Datenmanagement: Bauen Sie Systeme auf, um Kennzahlen wie den CO2-Fussabdruck, Diversitätsquoten oder Energieverbräuche zu erheben. Viele Schweizer KMU setzen auf Tools wie Planetly oder EcoAction, die speziell für die Anforderungen kleinerer Firmen entwickelt wurden. Achtung: Die Datenqualität muss prüfbar sein – setzen Sie auf eine klare Datenherkunft und interne Kontrollen.

4. Best Practices: Diese Schweizer Firmen machen es vor

Die folgenden Unternehmen zeigen, wie professionelle ESG-Berichterstattung in der Praxis aussieht:

UBS hat seit 2022 einen integrierten Jahresbericht nach GRI veröffentlicht. Besonders bemerkenswert: Die Vergütung des CEO ist direkt an ESG-Ziele geknüpft, etwa an die Reduktion des CO2-Fussabdrucks im Kreditportfolio. Das schafft Anreize für nachhaltiges Handeln auf höchster Ebene und wird von Investoren honoriert.

Geberit – der führende Schweizer Gebäudetechnikhersteller – hat 2023 seinen ersten Nachhaltigkeitsbericht nach GRI publiziert und sich gleichzeitig ein wissenschaftsbasiertes Klimaziel (Science-Based Target) zur CO2-Reduktion gesetzt. Das Unternehmen zeigt, dass selbst traditionelle Industrien durch konkrete Klimaziele überzeugen können. Die Zielsetzung wurde von der Science Based Targets Initiative (SBTi) validiert – ein Qualitätssiegel, das auch von Pensionskassen geschätzt wird.

Lindt & Sprüngli berichtet ausführlich über nachhaltigen Kakaoanbau und nutzt die SBTi-Zertifizierung, um seine Klimaziele zu untermauern. 2024 hat das Unternehmen erstmals die EU-Taxonomie-Konformität einzelner Umsätze offengelegt. Das ist ein cleverer Schachzug: Obwohl die Taxonomie für Schweizer Firmen nicht Pflicht ist, signalisiert Lindt damit internationale Transparenz und gewinnt das Vertrauen globaler Investoren.

5. Risiken bei Nichtbeachtung: Reputationsschaden und Klagen

Wer die neuen Pflichten ignoriert oder nur oberflächlich erfüllt, geht erhebliche Risiken ein:

  • Reputationsschaden: Fehlende oder unvollständige Berichterstattung kann zu negativen Medienberichten und Vertrauensverlust bei Investoren führen. Ein prominentes Beispiel ist Glencore, das wegen unzureichender Klimaberichterstattung immer wieder in die Kritik gerät. Solche Schlagzeilen schaden nicht nur dem Image, sondern können auch Kundenabwanderung auslösen.
  • Sanktionen: Ab 2025 drohen bei Verstössen gegen das Aktienrecht Bussen bis zu 100'000 CHF für verantwortliche Verwaltungsräte. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA wird die Einhaltung der Vorschriften überwachen. Wer heute noch zögert, setzt seine persönliche Haftung aufs Spiel.
  • Ausschluss aus Anlageuniversen: Immer mehr Pensionskassen – wie die BVK und der ASIP – fordern ESG-Daten von Unternehmen. Ohne standardisierte Berichterstattung droht der Ausschluss aus deren Anlageuniversen. Das kann den Zugang zu Kapital massiv erschweren, gerade für KMU, die auf Fremdfinanzierung angewiesen sind.

6. Jetzt handeln: Kostenlose Ressourcen für Ihr Unternehmen

Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Nutzen Sie diese kostenlosen Hilfsmittel, um Ihre ESG-Berichterstattung aufzubauen:

  • Der BAFU-Leitfaden zur Klimaberichterstattung bietet eine klare Anleitung: www.bafu.admin.ch/klimaberichterstattung. Er erklärt Schritt für Schritt, welche klimabezogenen Angaben nötig sind – ideal für den Einstieg.
  • Der Swiss GAAP FER stellt auf seiner Website Musterberichte und Checklisten für KMU bereit. Damit können Sie Ihre Berichterstattung direkt an den Schweizer Standards ausrichten. Besuchen Sie www.fer.ch für Details.
  • Wir von finanzspiegel.ch unterstützen Sie mit einer massgeschneiderten ESG-Checkliste – fordern Sie diese kostenlos an unter www.finanzspiegel.ch/esg-checkliste. Die Liste enthält konkrete KPIs, die auf die Schweizer KMU-Praxis zugeschnitten sind.

Die ESG-Berichterstattung Schweiz 2024 ist keine Last, sondern eine Chance: Wer frühzeitig handelt, stärkt das Vertrauen von Kunden, Investoren und Mitarbeitenden. Starten Sie noch heute mit der Gap-Analyse – Ihr Unternehmen wird es Ihnen danken.

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